Wo Genossenschaft draufsteht, sollte auch Genossenschaft drin sein
Verschenken von Genossenschaftsvermögen bei Fusion
Es regt sich Widerstand
Am 14.02. 2022 berichteten die GenoNachrichten unter dem Titel "Genossenschaften: Verschmelzung ohne Wertgutachten - Landgericht überprüft", dass im Bundesanzeiger ein vor Gericht anhängiges Spruchverfahren zur Verschmelzung von Volks- und Raiffeisenbanken angekündigt wird.
Nachdem bereits bank-intern und finanz-szene.de darüber berichtete, widmeten sich auch die
Geno-Nachrichten dieser Problematik.
Auch wegfrei.de wird Sie über eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung auf dem laufenden halten.
Update: finanz-szene berichtet im Newsletter vom 23.03.2023: "Es war ein Beben, das den Geno-Sektor in seinen Grundfesten zu erschüttern drohte: Vor einem Jahr wurden ernste juristisch Zweifel an jenem ebenso gängigen wie umstrittenen Verfahren laut, nach dem hierzulande die meisten Fusionen von Volks- und Raiffeisenbanken vollzogen werden. .......................
Darf das sein? Das war die Frage, die das Landgericht Nürnberg-Fürth damals aufwarf. Und die in den genossenschaftlichen Bankenverbänden für helle Aufregung sorgte. Ein Jahr später ist die hochbrisante Frage nach Informationen von Finanz-Szene nun erst einmal beantwortet: Ja, das Prozedere ist rechtens, glaubt das Landgericht – scheint sich seiner Sache so ganz sicher aber auch nicht zu sein und öffnet den Weg in die nächste Instanz."


wegfrei.de und igenos e.V. kritisieren schon seit Jahren die gängige Fusionspraxis, die insbesondere von BVR und den Genossenschaftsverbänden vorgegeben wird. Verschmelzungsverträge, Verschmelzungsberichte und auch Verschmelzungsgutachten liegen dort im Serienbriefformat vor, was bedeutet, dass eigentlich nur die Namen der an der Fusion beteiligten Genossenschaftsbanken ausgetauscht werden und vielleicht kleine sprachliche Anpassungen erfolgen. Was bei keiner Fusion zwischen Genossenschaftsbanken erfolgt, ist die Erstellung eines Unternehmenswertes. Dazu herrscht innerhalb der Genossenschaftsorganisation eine Phalanx des Schweigens. Ebenso wie (oft aus Angst) darüber geschwiegen wird, mit welchen Mitteln und Machenschaften kleine und mittlere Volks- und Raiffeisenbanken zur Fusion gedrängt, wenn nicht sogar gezwungen werden. Obwohl das Vermögen der zur Fusion vorgesehenen Volks- oder Raiffeisenbank oft bereits das Vielfache der gezeichneten Geschäftsguthaben der Mitglieder ausmacht, wird den Mitgliedern als Eigentümer dieser Genossenschaft von BVR, Genossenschaftsverbänden und willigen Vorständen und Aufsichtsräten der jeweiligen Bank, jeglicher Anteil an ihrem eigenen Vermögen vorenthalten. Stattdessen wird den Mitgliedern lediglich der Umtausch ihres eigenen, selbst eingezahlten Geschäftsguthabens im Verhältnis 1:1 in Geschäftsguthaben der aufnehmenden Genossenschaftsbank zugestanden. Pro Jahr werden so Beträge von mehr als 1 - 2 Milliarden Genossenschaftsvermögen in genossenschaftlicher Erbschleicherei an andere Genossenschaftsbanken verschoben. Mit Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat der jeweiligen Volks- oder Raiffeisenbank, obwohl diese beiden Organe eigentlich die Interessen ihrer eigenen Mitglieder vertreten müssen. Dabei geht es auch anders, aber das wird tunlichst verschwiegen um die Zustimmung der Mitglieder nicht zu gefährden,

Mehr dazu unter
https://www.fusion-raiffeisenbank.de mit den Fusionen des Jahres 2023, wieviel Vermögen dabei verschenkt wird und was ein einzelner Geschäftsanteil eigentlich wert ist.
Georg Scheumann
genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Weinbergstr. 38
90613 Großhabersdorf
Tel.: 09105 1319
georg.scheumann(ät)wegfrei.de
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