Wo Genossenschaft draufsteht, sollte auch Genossenschaft drin sein
Umwandlungen von Unternehmen, zu dem auch Fusionen von Genossenschaftsbanken zählen, sind seit 1994 im Umwandlungsgesetz geregelt.

§ 1 UmWG lautet dabei wie folgt:



Bestrebung des Gesetzgebers war dabei, die Vorschriften zu Umwandlung in Gesetzen zu einzelnen Rechtsformen, zu einem einheitlichen Gesetz zusammenzufassen.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes können Fusionen von Volks- und Raiffeisenbanken nur nach diesem Gesetz vorgenommen werden. Ergänzend gelten dazu auch die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes.
Besonders hervorgehoben wurde in den Gestzesunterlagen die Pflicht zur Information der jeweils betroffenen Anteilsinhaber durch deren Organe
Georg Scheumann
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