Wo Genossenschaft draufsteht, sollte auch Genossenschaft drin sein
Eine mitgliederfreundliche Art der Verschmelzung mittels Vermögensübergabe als Ganzes
Wie auf der Seite Verschmelzung aufgezeigt, erfolgt bei dieser Art der Zusammenführungen der Bankgeschäfte von zwei oder mehr Volks- und Raiffeisenbanken das Verschieben des gesamten Vermögens der übertragenden Genossenschaftsbank an die aufnehmende Genossenschaftsbank ohne jegliche Entschädigung der Mitglieder
Als Alternative zu einer solchen entschädigungslosen Verschmelzung mittels Vermögensübergabe bietet sich folgendes an:
Die Mitglieder der für die Übertragung vorgesehenen Genossenschaftsbank beschließen zuerst den Formwechsel ihrer Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft. Nach Vollzug des Formwechsels kann die so gebildete genossenschaftliche Aktiengesellschaft – so die Aktionäre (ehem. Mitglieder) dies dann noch wollen – ihren Vorstand beauftragen, Gespräche über eine Verschmelzung mit dem vorher vorgesehenen Fusionspartner wieder aufzunehmen. Kommt diese Verschmelzung zustande, erhalten die ehemaligen Mitglieder als Aktionäre den gesamten auf ihr ehemaliges Geschäftsguthaben (nun Aktien) entfallenden Unternehmenswert ausbezahlt.
Ein typisches Beispiel einer Verschmelzung zwischen einer genossenschaftlichen AG und einer Genossenschaft ist die Verschmelzung der Heinsberger Volksbank AG auf die Raiffeisenbank Heinsberg eG im Jahr 2015. Pro Einzelaktie erhielten die Aktionäre damals 902,44 € ausbezahlt. Im Durchschnitt aller Aktionäre erhielt dabei jeder Aktionär ca. 39.000 €. Hier erfahren Sie mehr dazu